
Die von der gemeinnützigen Norbert Janssen Stiftung geförderten jungen Talente verdanken ihre Unterstützung vor allem Spenden. Spenden können Sie mit einer Überweisung auf unser Stiftungskonto. Bitte geben Sie dabei im Verwendungszweck Ihre Anschrift an. Dann können wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden, so dass Sie Ihre Zuwendung steuerlich geltend machen können.
Ein langfristig wirkungsvolles Engagement für junge Talente aus wirtschaftlich schwächeren Verhältnissen hängt entscheidend von der Aufstockung des Stiftungsvermögens der Norbert Janssen Stiftung durch Zustiftungen ab. Dem Stiftungsgesetz folgend wird der Wert Ihrer Zustiftung ungeschmälert erhalten. Die durch die Anlage der Zustiftung erzielten Erträge kommen dem Stiftungszweck zu Gute. Zustiftungen können Sie steuerlich geltend machen.
Ein Stiftungsfonds geht, wie eine Zustiftung, in das Grundstockvermögen der Stiftung ein, jedoch mit der Auflage, diesen nachvollziehbar und fortdauernd buchungsmäßig erkennbar festzuhalten. Auf Wunsch kann der Fonds Ihren Namen, den Namen einer Ihnen nahe stehenden Person oder eine Sachbezeichnung tragen. Ebenso kann vereinbart werden, dass bei unserer Berichterstattung Ihr gemeinwohl-orientiertes Engagement in der Öffentlichkeit darstellt wird.
Die Norbert Janssen Stiftung versteht ihre Arbeit auch als Plattform für die Idee von Talent und Leidenschaft. Unter anderem will sie Dachstiftung für Treuhandstiftungen sein. In einer eigenen Treuhandstiftung können Sie sich persönlich verwirklichen und Ihre Wertvorstellungen zum Ausdruck bringen. Wir bieten Ihnen unsere Infrastruktur an und führen Ihre Stiftung in treuhänderischer Verwaltung.
Vielen Menschen ist es ein tiefes inneres Anliegen, den eigenen Nachlass sinnstiftend einzusetzen und Bleibendes zu schaffen. Ein Testament bietet Ihnen eine Möglichkeit über die Endlichkeit des eigenen Lebens hinaus Gutes zu bewirken und die Zukunft einer lebenswerten Gesellschaft zu gestalten. Indem Sie unsere Stiftung testamentarisch bedenken, können Sie sich für zukünftige Bildungsgerechtigkeit einsetzen und dafür sorgen, dass sich junge Talente eine Lebensperspektive aufbauen können.
Beim Stifterdarlehen handelt es sich um einen Darlehensvertrag zwischen Ihnen und der Norbert Janssen Stiftung als Darlehensnehmerin. Sie stellen unserer Stiftung einen Geldbetrag zur Verfügung, der bei Fälligkeit zurückzahlt wird. Besonderheit des Stifterdarlehens ist, dass die Darlehenssumme zinslos und kostenfrei zur Verfügung gestellt und im Rahmen unserer Vermögensverwaltung angelegt wird. Zu beachten ist, dass wir über das Darlehen und die Ihnen entgangenen Erträge keine Zuwendungsbestätigung ausstellen dürfen.