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Förderantrag

In Ihnen brennt das Feuer der Leidenschaft, das Gefühl von Freude und Erfüllung, das Sie antreibt mit Begeisterung und Hingabe viel Zeit und Energie für Ihr Talent zu investieren? Und Sie möchten Ihre Leidenschaft durch eine Aus- bzw. Weiterbildung entwickeln, können diese finanziell jedoch nicht verwirklichen?

Die Norbert Janssen Stiftung kann Sie durch die Vergabe von Stipendien und durch finanzielle Unterstützungen zur Anschaffung von Sachmitteln unterstützen. Bevorzugt richten wir uns an junge Menschen bis zum 30. Lebensjahr im deutschsprachigen Raum, die wirtschaftlich bedürftig sind. Die geförderten Fachbereiche für Aus- und Weiterbildungen sind breit gefächert und reichen von Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik, Geistes- und Gesellschaftswissenschaften über die schönen und darstellenden Künste einschließlich Film und Theater bis hin zu Sport und Handwerk.

Fördervoraussetzung sind zwei Beurteilungen oder Nachweise wie Empfehlungsschreiben, Gutachten, Aufnahmeprüfungen oder Zeugnisse bezogen auf Ihr Talent. Außerdem sollten Sie eine Vorstellung im Hinblick auf die Entwicklung Ihres Talents haben, wissen welche persönlichen Ziele Sie erreichen wollen und wie Ihr gesellschaftlicher Beitrag aussehen könnte.

Die Stiftung übernimmt in der Regel nicht die vollständigen Kosten einer Bildungsmaßnahme. Daher haben Sie im Förderantrag die Möglichkeit Vorschläge für eine Eigenleistung zu unterbreiten. Möglich sind die Übernahme von Teilkosten durch Dritte oder die eigene Erwirtschaftung. Hierdurch zeigen Sie auf, dass Sie die Förderung nicht als Geschenk, sondern als Verpflichtung verstehen, dafür zu sorgen, dass die Gesamtfinanzierung Ihrer Aus- oder Weiterbildung bis zum erfolgreichen Abschluss gesichert ist.

Antragsformular

Antragsformular

Ihren vollständig ausgefüllten Förderantrag senden Sie bitte mit den erforderlichen Nachweisen an info@janssen-stiftung.de.

Formlose und unvollständige Anträge können wir nicht berücksichtigen.

FAQ
  • Bestehen Antragsfristen und wie lange dauert die Bearbeitung und Entscheidung eines Förderantrags?
    Antragstellende können ihren Förderantrag jederzeit bei der Stiftung per E-Mail einreichen. Die Stiftung trifft Entscheidungen bezüglich der Genehmigung von Fördermitteln jeweils Ende Januar und Ende Juli eines jeden Jahres. Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen endet jeweils am letzten Tag des vorherigen Monats.
  • In welchem zeitlichen Rahmen sollten Antragsteller ihren Förderantrag einreichen?
    Die Stiftung führt jährlich Ende Januar und Ende Juli Auswahlrunden durch, um über die Vergabe von Fördermitteln zu entscheiden. Aufgrund der großen Anzahl an eingehenden Förderanträgen können wir bedauerlicherweise nur einen Teil der positiv bewerteten Anträge berücksichtigen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihren Förderantrag idealerweise zwei Auswahlrunden vor Ihrem tatsächlichen Förderbedarf einzureichen.
  • Gibt es eine Beschränkung der Laufzeit von Stipendien?
    Die Laufzeit von Stipendienverträgen beträgt maximal ein Jahr. Bei Auslaufen eines Stipendiums während der geförderten Aus- oder Weiterbildung bietet die Stiftung die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen. Unter Berücksichtigung aller Verlängerungen beträgt die maximale Förderdauer in der Regel 3 Jahre.
  • Ist eine Förderung bei bereits laufenden Aus- oder Weiterbildungen möglich?
    Die Möglichkeit einer Förderbewilligung durch die Norbert Janssen Stiftung ist unabhängig vom Stand oder Fortschritt einer Aus- oder Weiterbildung in deren Rahmen eine Förderung beantragt wird.
  • Können Aus- und Weiterbildungen im Ausland gefördert werden?
    Für Antragstellende, die ihren Hauptwohnsitz im deutschsprachigen Raum haben, besteht die Möglichkeit, dass die Stiftung auch Aus- und Weiterbildungen in einem anderen Land finanziell unterstützt.
  • Übernimmt die Stiftung Förderungen internationaler Talente?
    Die Norbert Janssen Stiftung übernimmt auch Förderungen internationaler Antragstellender für Aus- und Weiterbildungen im deutschsprachigen Raum.
  • Ist eine Förderung von Asylsuchenden möglich?
    In Deutschland wird Asylsuchenden mit einer Aufenthaltsgestattung für die Dauer des Asylverfahrens ein Aufenthaltsrecht gewährt. Die Aufenthaltsgestattung vermittelt Asylsuchenden das Recht unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausbildung zu absolvieren und grundsätzlich am Bildungssystem teilzuhaben. In diesem Rahmen können Asylsuchende von der Norbert Janssen Stiftung gefördert werden.
  • Welche Pflichten bestehen für Geförderte?
    Während der Laufzeit eines Stipendiums sind Geförderte verpflichtet bei der Stiftung einen Zwischenbericht und bei Stipendiumabschluss einen Abschlussbericht einzureichen. Hierbei ist jeweils eine Bestätigung über die Teilnahme des Geförderten an der geförderten Aus- bzw. Weiterbildung vorzulegen. Bei Sachmittelförderungen ist ein Nachweis über die Verwendung der bewilligten finanziellen Mittel durch die Vorlage von Rechnungen und Quittungen erforderlich. Um die Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung zu unterstützen, verpflichten sich die Geförderten, Bild- oder Audiomaterial, das im Rahmen ihrer Aus- oder Weiterbildung entsteht, zur Verfügung zu stellen.
  • Sind Förderentscheidungen der Stiftung anfechtbar?
    Die Norbert Janssen Stiftung entscheidet entsprechend ihren Förderrichtlinien und finanziellen Möglichkeiten frei darüber, wie und in welchem Umfang Stipendien, Sachmittelförderungen und finanzielle Mittel für Projekte zur Verbesserung der sozialen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften vergeben werden. Abgelehnte Anträge auf Förderung sind nicht anfechtbar und werden nicht erneut in den Stiftungsgremien behandelt.
  • Gibt es bei der Norbert Janssen Stiftung ein Alumni-Netzwerk?
    Alle ehemals und aktuell Geförderten sind eingeladen am Alumni-Netzwerk der Norbert Janssen Stiftung aktiv teilzunehmen. Dieses Netzwerk bietet die Möglichkeit, Erfahrungen, Ideen und Ressourcen mit Gleichgesinnten zu teilen.
  • Welche Funktion haben die Förderrichtlinien?
    Die Norbert Janssen Stiftung vergibt Förderungen gemäß ihren Förderrichtlinien. Das bedeutet, dass Förderzusagen nur erfolgen können, wenn Antragsteller die Förderrichtlinien erfüllen. Diese Vorgehensweise gewährleistet eine nachhaltige Verwirklichung des Stiftungszwecks bei gleichzeitig geringem Verwaltungsaufwand. Die Förderrichtlinien der Stiftung stehen anbei zum Download bereit.
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