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Einrichtung eines Stiftungsrats

Aktualisiert: 19. Dez. 2024

Zum 1. Oktober 2024 hat die Norbert Janssen Stiftung einen Stiftungsrat ins Leben gerufen. Diese Entscheidung trägt dem kontinuierlichen Wachstum der Stiftung und den zunehmend vielfältigen Stiftungsaufgaben Rechnung. Ziel ist es, die Verantwortlichkeiten besser zu verteilen und die Arbeit des Vorstands strategisch zu unterstützen. Mit dieser Strukturveränderung unterstreicht die Stiftung ihr Engagement für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Förderarbeit.

 

Der neu eingeführte Stiftungsrat übernimmt zentrale Aufgaben wie die Beschlussfassung über Förderrichtlinien, Anlagerichtlinien, Haushaltspläne sowie die Verwendung von Erträgen und Zuwendungen. Darüber hinaus setzt er Richtlinien für die Arbeit des Vorstands und berät diesen in seinen operativen Tätigkeiten. Der Stiftungsrat besteht aus den fünf ehrenamtlichen Mitgliedern Andrea Lödler (Vorsitzende), Gertraud Unger (stellv. Vorsitzende), Jessica Nowak, Marc Hantscher und Norbert Janssen.

 

Der ebenfalls ehrenamtlich tätige Stiftungsvorstand, bestehend aus dem Stifter als Vorsitzenden, Rudolf Gehringer als stellv. Vorsitzender und Karin Langner, fokussiert sich auf die operative Fördertätigkeit. Zusätzlich ist er für die Buchführung und die Kommunikation zuständig. Die klare Aufgabenverteilung zwischen Vorstand und Stiftungsrat ermöglicht eine effektive Zusammenarbeit und stärkt die Transparenz sowie die Professionalität der Stiftung.

 

Bild © Kika Mantzouridou, v.l.n.r: Jessica Nowak, Rudolf Gehringer, Elke Kinner, Gertraud Unger, Karin Langner, Norbert Janssen, Martina Drahaschnig, Andrea Lödler, Kika Mantzouridou



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